Mitmachen lohnt sich – Zugteilnehmer sind herzlich willkommen!

Möchten Sie mit einer Fußgruppe, einem Prunkwagen oder als Musikkapelle unseren Karnevalszug bereichern? Kein Problem – hier haben wir für Sie alle wichtigen Unterlagen online gestellt.

Die Teilnahmegebühr beträgt 20,00 Euro (ohne Musik) pro Zuggruppe. Wegen der GEMA-Tarifreform müssen wir für Gruppen, die während des Karnevalszuges Musik abspielen, eine Teilnahmegebühr von 40,00 Euro in Rechnung stellen. Damit sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung, die GEMA und unser organisatorischer Aufwand gedeckt.

Nicht enthalten sind die Kosten für die Kostüme, das Wurfmaterial oder die Ausstattung der Karnevalswagen. Bitte beachten Sie, dass für einen Karnevalswagen ein gültiges TÜV-Gutachten (ca. 160,00 Euro) vorliegen muss.

Selbstverständlich steht Ihnen der Voerder Karnevalsverein bei Problemen und Fragen mit Rat und Tat zur Seite und kann im Bedarfsfall bei der Organisation von Wurfmaterial oder bei der Absprache von Terminen für das TÜV-Gutachten behilflich sein.

Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner der Zugleitung. Bitte beachten Sie auch unsere verbindlichen Teilnahmebedingungen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf unseres Karnevalszuges zu gewährleisten.

Zur Kenntnisnahme haben  wir Ihnen auch eine Datenschutzerklärung hinterlegt, die speziell für Zuggruppen und Verkaufsstandbetreiber im Rahmen des Voerder Karnevalszuges gilt.

Neu hinzugekommene Zuggruppen erhalten im Rahmen eines persönlichen Gesprächstermins weitere Informationen zum Sicherheitskonzept und werden mit den rechtlichen Rahmenbedinungen vertraut gemacht. Zusätzlich findet circa zehn Tage vor dem Karnevalszug ein Infoabend statt. Hier wird unter anderem die Reihenfolge der Zuggruppen festgelegt.

Kurze aber wichtige Info schon mal vorab: Alle Brücken, Ampeln oder sonstige Hindernisse haben auf der Zugstecke eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50m!

Nur biologisch abbaubares Konfetti!
Wir weisen euch auch drauf hin das auf dem Karnevalszug in Voerde ausschließlich biologisch abbaubaren Konfetti über festmontierte oder handgeführte Konfettikanonen (auch einmal Konfettikanonen) verschossen werden darf.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, den Verursache mit einer Geldstrafe zu belegen und die Entsorgungs- / Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Bitte verzichtet aus eigenen Interesse auf Kunststoff- oder Aluminiumkonfetti. 😉

Lade dir jetzt hier das Anmeldeformular herunter, oder nutze direkt die Onlineanmeldung hier!